Steuerberatung

Wir vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden

Wir vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite.

Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

Steuerberatung

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Menschen überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufenden Tätigkeit selbstverständlich auch die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört insbesondere auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.

Wirtschaftsprüfung

Von der Prüfung der Rechnungslegung und der daraus resultierenden Beratung zur kontinuierlichen Verbesserung über Treuhandtätigkeiten bis hin zu Unternehmensbewertungen und Risiko-Prüfungen bei Unternehmensverkäufen: Die Wirtschaftsprüfung erstreckt sich über weit mehr Bereiche, als das Wort selbst es zunächst vermuten lässt.

Steuererklärungen

Viele von uns empfinden eine Steuererklärung als lästige Angelegenheit. Gerade Privatpersonen sind mit dieser komplexen Materie oftmals überfordert. Automatisch tauchen bei der Bearbeitung einer Steuererklärung in Wuppertal unzählige Fragen auf. Können Bewerbungskosten abgesetzt werden und in welcher Höhe? Gehört die Ehrenamtliche Arbeit ebenfalls in die Steuererklärung? Wie hoch ist die Pendlerpauschale? Können Rechnungen für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten anteilig abgesetzt werden? Darf der Steuerzahler das heimische Arbeitszimmer überhaupt in der Steuererklärung erwähnen? Natürlich kann man sich als Laie nicht mir dem gesamten Steuerrecht auskennen. Für diese Fälle gibt es uns. Wir unterstützen Sie professionell bei der Steuererklärung in Wuppertal.

Unternehmensberatung

Die richtige strategische Planung – das ist die Herausforderung.

„Für ein Schiff das seinen Hafen nicht kennt, weht kein Wind günstig“ – das wusste bereits der römische Philosoph Seneca. Im Umkehrschluss dazu könnte man auch sagen: „Es ist egal, woher der Wind weht; wenn das Ziel richtig definiert ist, werden wir es erreichen“. Dieser Satz lässt sich auch auf die Entwicklung eines Unternehmens anwenden. Denn wer als Unternehmen Erfolg haben möchte, benötigt eine gute strategische Planung und Ausrichtung. Dies beweist auch ein Blick auf Untersuchungen von erfolglosen Unternehmen, bei denen die Ursachen des Scheiterns bzw. einer Insolvenz letztlich immer auf Mängel in der Strategie zurückzuführen sind.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Unternehmensberatung und des Unternehmer-Coachings bieten wir Ihnen keine Beratung von der Stange, sondern individuell abgestimmte und auf Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen bzw. Begleitung.

Das leisten wir für Sie:

  • Strategische Planung und betriebswirtschaftliche Unternehmerberatung
  • Entwicklung von Visionen, Zielen und Strategien nebst Umsetzungsmaßnahmen
  • Integrierte Unternehmensplanung (Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanung)
  • Unternehmensführung
  • Ergebnisorientierte Restrukturierungsberatung

Jahresabschluss

Zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist neben der laufenden Buchhaltung auch das Erstellen von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss bildet nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt, sondern wird zudem beim Bundesanzeiger veröffentlicht und ist daher eine wichtige Informationsquelle für Banken, Gläubiger, Investoren und für das eigene unternehmerische Handeln. Ein ordnungsgemäß erstellter Jahresabschluss ist somit wesentlich für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Der Jahresabschluss gibt Aufschluss über die Geschäftsentwicklung in der Vergangenheit – und somit ggf. auch Impulse für künftige unternehmerische Aktivitäten bzw. für die Vertiefung eines Geschäftsfeldes.

Tributa fertigt Ihre Jahresabschlüsse vor dem Hintergrund, Chancen der Steueroptimierung zu nutzen und Risiken zu vermeiden – ganz unabhängig davon, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen die professionelle Lohnbuchhaltung für Sie. Unser oberstes Ziel lautet dabei stets, das bestmögliche Ergebnis in puncto Liquidität und Steuerlast für Sie zu erzielen. Damit schaffen wir Ihnen den nötigen Freiraum, um sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Mit gezielten Gehaltsumwandlungen können Sie Ihre Abgabenlast und die Nettolöhne Ihrer Mitarbeiter optimieren.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist einer der Kernaufgaben einer umsichtigen Unternehmensführung. Die Aufgabe besteht demzufolge nicht allein in der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Es geht um Überblick, Transparenz und Genauigkeit bei möglichst minimalen Fehlerquoten.

Technologische Entwicklungen stellen deutlich veränderte Anforderungen. Sie bieten Chancen für eine Effizienzsteigerung, die zunehmende Digitalisierung des Belegwesens und der Verarbeitungsprozesse bringt jedoch auch neue formale Anforderungen mit sich, wie zum Beispiel die erforderliche Verfahrensdokumentation rund um eine digitale Buchführung, elektronische Kassensysteme, elektronische Rechnungen und Kontoauszüge.

Die technische Anforderung an die Mitarbeiter/-innen in diesem Bereich nimmt mindestens so rasch zu wie die Komplexität der Regeln und Aufzeichnungspflichten nach den gesetzlichen Vorgaben.

Tributa begegnet diesen Anforderungen durch die gezielte Bündelung von Kompetenzen. Unser Service umfasst

  • Finanzbuchhaltung: Klassisch, vor Ort und zunehmend durchgängig digitalisiert im Ablauf
  • Mahnwesen und Zahlungsverkehr
  • Kostenrechnung und Controlling
  • Begleitung der strategischen Unternehmensplanung
  • Umsatzsteuervoranmeldung und zusammenfassende Meldung

Stiftungen

Spezialisiert auf die Beratung von Stiftungen und Stiftern

Gemeinnützige Stiftungen unterliegen im Grundsatz denselben steuerlichen Regelungen wie andere gemeinnützige Körperschaften auch. Gleichwohl gelten für gemeinnützige Stiftungen einige Besonderheiten, die für andere gemeinnützige Organisationen nicht zur Anwendung kommen. Steuerliche Sonderregelungen, die es in Bezug auf andere gemeinnützige Körperschaften nicht gibt, betreffen daneben auch diejenigen Personen, die gemeinnützige Stiftungen unterstützen. Auch die steuerliche Behandlung nicht-gemeinnütziger Stiftungen (z.B. eine Familienstiftung und alle sonstigen privatnützigen Stiftungen) ist speziell. Derlei Stiftungen werden steuerrechtlich – von wenigen Besonderheiten abgesehen – grundsätzlich wie ganz gewöhnliche gewerbliche Körperschaften behandelt.

Gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen genießen als Steuerbegünstigte zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Gleiches gilt für den Stifter einer gemeinnützigen Stiftung. Der Stifter kann z.B. Spenden von bis zu 20% des Gesamtbetrags seiner Einkünfte als Sonderausgaben in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Darüber hinaus kann er bis zu 1 Mio. Euro steuerbegünstigt in das Stiftungsvermögen geben – bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag regelmäßig auf 2 Mio. Euro. Für Kapitalgesellschaften gilt ähnliches: Auch das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz sehen grundsätzlich attraktive Abzugsmöglichkeiten für Spenden an Stiftungen vor, auch wenn der gesonderte Abzugsbetrag von 1 Mio. Euro für Kapitalgesellschaften nicht gilt.

Der Staat beteiligt sich so in nicht unbeträchtlichem Umfang an der guten Tat des Stifters. Einige Fallstricke gilt es allerdings zu beachten: Alle einkommensteuerlichen Vorteile gelten z.B. nur in Bezug auf Stiftungen, die zu Lebzeiten des Stifters errichtet werden. Für Stiftungen von Todes wegen kommen diese Vergünstigungen nicht in Betracht. Gleiches kann für Stifter gelten, die ganz überwiegend abgeltungsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen und einen Sonderausgabenabzug für ihre Zustiftung daher grundsätzlich nicht geltend machen können.

Während Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen dem Stifter regelmäßig steuerliche Vorteile bringen, sind Zuwendungen an nicht-gemeinnützige Stiftungen, also vor allem an Familienstiftungen, steuerlich nicht begünstigt. Familienstiftungen unterliegen überdies einer sehr seltenen und kaum bekannten Steuer: der Erbersatzsteuer. Die Errichtung einer Familienstiftung kann sich in geeigneten Fällen aber dennoch lohnen, da das Vermögen einer Familie mittels einer Familienstiftung ggf. über Generationen hinweg bewahrt werden kann. Und selbst steuerlich kann eine Familienstiftung reizvoll sein, da sie anders als andere Körperschaften nicht per se der Gewerbesteuer unterliegt und daher grds. nur 15% Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag zahlen muss.

Individuelle Steuer- und Rechtsberatung unumgänglich

Abgesehen von der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Stiftungen, ähnelt eine Stiftung auch sonst selten einer zweiten Stiftung. Die Unterschiede beginnen bei der Satzungsgestaltung und Kompetenzverteilung der Stiftungsorgane und reichen bis zur völlig unterschiedlichen Vermögensausstattung und -anlage. In der Beratung Ihrer Stiftung zum Steuerrecht nehmen wir die individuellen Besonderheiten Ihrer Einrichtung selbstverständlich in den Blick.  

In der steuerlichen Beratung von Stiftern legen wir den Schwerpunkt auf die Optimierung des Vermögenstransfers auf die Stiftung. Obgleich erhebliche Vorteile vor allem einkommensteuerlicher, körperschaftsteuerlicher, erbschaftsteuerlicher und schenkungsteuerlicher Art winken, wenn Stifter Vermögen auf gemeinnützige Stiftungen übertragen, sind gemeinnützige Stiftungen kein “Steuersparmodell” im klassischen Sinn. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der Stifter mit der Errichtung der Stiftung sein Vermögen tatsächlich aus den Händen gibt und danach nur noch begrenzte Einflussnahmemöglichkeiten hat und einmal hingegebenes Vermögen grundsätzlich nicht wieder zurückverlangen kann. Ähnliches gilt bei Familienstiftungen. Eine umfassende Beratung vor Errichtung einer Stiftung, ist daher unumgänglich. Stiften soll sich für den Stifter ja schließlich auch lohnen.